Qualitätsziele
Jährlich im Herbst gibt die Geschäftsführung der BGH Edelstahlwerke GmbH übergeordnete, d. h. für alle produzierenden BGH-Unternehmen gültige, Qualitätszielarten vor. Die betreffenden Unternehmen legen ihrerseits die jeweiligen Jahreszielwerte fest. Die Abrechnung der Qualitätsziele erfolgt monatlich.
Aktuell sind folgende Qualitätszielarten gültig:
Liefertreue:
prozentualer Anteil der Positionen, die monatlich termingerecht gefertigt wurden, d. h., die Kalenderwoche der Versandfertigmeldung (Atteste liegen in Papier oder elektronisch im System vor) ist früher oder gleich dem vereinbarten Liefertermin
Krankenrate:
prozentualer Anteil der krankheitsbedingten Ausfallstunden an den monatlichen Sollarbeitsstunden
Arbeitszeitverlust:
monatliche Ausfallstunden wegen Arbeitsunfall bezogen auf die tatsächlich verfahrenen Arbeitsstunden des Monats
Reklamationsquote:
Anzahl der technisch berechtigten Reklamationen pro Monat bezogen auf die Anzahl der monatlichen Betriebsaufträge
Qualitätsverluste:
interne ungewollte Verschrottungskosten plus Kosten für ungeplante Wärmenachbehandlungen plus erteilte Gutschriften aus Reklamationen


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